Krankenmeldung vor Unterrichtsbeginn

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule [ab dem ersten Tag] per Telefon oder E-mail von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen. (Thüringer Schulordnung § 5 ) 

Die Krankmeldung des KIndes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bis 09:00 Uhr möglich.

Bei Erkrankung ist in jedem Fall bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen.

Wenn das Kind die Schule wieder besuchen kann, dann muss eine schriftliche Entschuldigung mitgegeben werden.

Rückwirkende Krankschreibungen länger als drei Tage werden nicht anerkannt und sind gesetzlich nicht möglich!

 

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

info@rs-kiliansberg.de

Sekretariat:

Frau Ivonne Rehdanz 

montags bis freitags 07:00 - 13:30 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Regelschule Am Kiliansberg Meiningen