Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule [ab dem ersten Tag] per Telefon oder E-mail von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen. (Thüringer Schulordnung § 5 )
Die Krankmeldung des KIndes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bis 09:00 Uhr möglich.
Bei Erkrankung ist in jedem Fall bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen.
Wenn das Kind die Schule wieder besuchen kann, dann muss eine schriftliche Entschuldigung mitgegeben werden.
Rückwirkende Krankschreibungen länger als drei Tage werden nicht anerkannt und sind gesetzlich nicht möglich!