Die Schulkonferenz ist ein wichtiges Gremium an einer Thüringer Regelschule, das
eine Schlüsselrolle bei der Mitgestaltung der schulischen Angelegenheiten und der demokratischen Entscheidungsfindung spielt. Sie setzt sich aus verschiedenen Vertretern der Schulgemeinschaft
zusammen und hat einen breiten Aufgabenbereich, der im Thüringer Schulgesetz und in der Schulordnung festgelegt ist.
- Entwicklung und Überarbeitung der Schulordnung: Die
Schulkonferenz ist für die Erarbeitung, Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Schulordnung der Schule verantwortlich. Dieses Regelwerk legt die Grundsätze des schulischen Zusammenlebens fest und
regelt unter anderem Verhaltensregeln, Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte.
- Festlegung von schulischen Zielen und Schwerpunkten: Die
Schulkonferenz ist maßgeblich an der Entwicklung von schulischen Zielen und Schwerpunkten beteiligt. Diese Ziele können pädagogische, organisatorische oder schulentwicklungsbezogene Aspekte umfassen
und dienen als Leitlinien für die schulische Arbeit.
- Genehmigung des Schulprogramms: Das Schulprogramm ist ein
wichtiges Dokument, das die pädagogischen Ziele und Schwerpunkte der Schule definiert. Die Schulkonferenz muss das Schulprogramm genehmigen, bevor es umgesetzt wird.
- Entscheidung über Schulveranstaltungen: Die Schulkonferenz hat
das Recht, über die Organisation von Schulveranstaltungen zu entscheiden, wie beispielsweise Projekte, Exkursionen, Feiern und Veranstaltungen, die das Schulleben bereichern.
- Budgetplanung und Haushaltskontrolle: In der Schulkonferenz
werden Fragen der Budgetplanung und Haushaltskontrolle erörtert. Sie hat Mitspracherecht bei der Verteilung der finanziellen Ressourcen für schulische Aktivitäten.
- Beschlussfassung über Schulpartnerschaften: Die Schulkonferenz
entscheidet über die Aufnahme und Beendigung von Schulpartnerschaften und Austauschprogrammen mit anderen Schulen oder Institutionen.
- Beteiligung an der Auswahl von Lehrmaterialien: Die
Schulkonferenz kann an der Auswahl von Lehrmaterialien und Schulbüchern beteiligt sein, um sicherzustellen, dass diese den pädagogischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler
entsprechen.
- Mitwirkung bei der Schulleitung: Die Schulkonferenz hat ein
Mitspracherecht bei der Besetzung der Schulleitungspositionen und bei der Beurteilung der Arbeit der Schulleitung.
- Festlegung von Grundsätzen für die Schülermitverantwortung
(SMV): Die Schulkonferenz kann die Grundsätze für die Schülermitverantwortung festlegen und die SMV in ihrer Arbeit unterstützen.
- Schlichtung von Konflikten: Bei Konflikten in der
Schulgemeinschaft kann die Schulkonferenz als Schlichtungsstelle dienen und bei Bedarf Lösungen erarbeiten.
- Austausch mit anderen Gremien: Die Schulkonferenz kann den
Austausch mit anderen schulischen Gremien fördern, um Informationen und Ideen auszutauschen und die Zusammenarbeit zu stärken.
- Einbeziehung der Eltern und Schüler: Die Schulkonferenz bietet
Eltern und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, aktiv an schulischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen und ihre Anliegen einzubringen.
- Überwachung der Schulentwicklung: Die Schulkonferenz überwacht
die Umsetzung der schulischen Ziele und Schwerpunkte und trägt zur kontinuierlichen Schulentwicklung bei.
Die Schulkonferenz spielt somit eine zentrale Rolle in der demokratischen
Gestaltung des schulischen Lebens an einer Thüringer Regelschule. Sie fördert die Partizipation verschiedener Interessengruppen und trägt dazu bei, die Qualität der schulischen Bildung und die
Zufriedenheit der Schulgemeinschaft zu verbessern.