Lehrervertreter der Schulkonferenz

Frau Bianka Hohmann
Lehrervertreter der Schulkonferenz
Frau Josephine Kunze
Lehrervertreter der Schulkonferenz
Frau Elisabeth v. Truchseß
Lehrervertreter der Schulkonferenz
Herr Ivan Haji Rasho
Lehrervertreter der Schulkonferenz

Elternvertreter der Schulkonferenz

Frau Nicole Reinecker
Elternvertreter der Schulkonferenz
Frau Stefanie Hölzer
Elternvertreter der Schulkonferenz

Schülervertreter der Schulkonferenz

Laura Bamberg
Schülervertreter der Schulkonferenz
Laura Truong
Schülervertreter der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- und Beschlussgremium an Thüringer Schulen, einschließlich der Regelschulen. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) und in der Thüringer Schulordnung festgelegt. Hier sind die wichtigsten Aspekte ausführlich erläutert:

Zusammensetzung und Wahl

Die Schulkonferenz wird für zwei Schuljahre gebildet und setzt sich aus je drei Vertretern der Lehrer, Eltern und Schüler zusammen14. Der Schulleiter führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht14. Die Vertreter werden von der Lehrerkonferenz, der Schulelternvertretung und der Schülervertretung gewählt1.

Aufgaben und Befugnisse

Die Schulkonferenz hat folgende Hauptaufgaben:

  1. Beratung und Beschlussfassung: Sie berät und beschließt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind4.
  2. Entscheidungsrechte: Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem über:
    • Hausordnung
    • Einführung neuer Lernmittel
    • Hort-Öffnungs- und Schließzeiten (außer in Ferienzeiten)
    • Pausenordnung
    • Pausenverpflegung
    • Schulveranstaltungen und Grundsätze für Wandertage
    • Außerunterrichtliche Angebote4
  3. Beratungsfunktion: Sie berät in Fragen, die Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher gemeinsam betreffen, wie:
    • Wesentliche Festlegungen der Schulorganisation
    • Schulwegsicherung, Schülerbeförderung und Unfallverhütung
    • Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern
    • Baumaßnahmen im Bereich der Schule
    • Verwendung der zur freien Verfügung zugewiesenen Haushaltsmittel4
  4. Mitwirkung bei pädagogischen Maßnahmen: Sie kann bei pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler mitwirken.
  5. Vermittlungsfunktion: Sie kann bei Konflikten zwischen verschiedenen schulischen Gruppen vermitteln.

Besondere Rechte und Verfahren

  • Einberufung: Die Schulkonferenz wird vom Schulleiter mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr einberufen. Sie muss auch einberufen werden, wenn mindestens vier Mitglieder dies verlangen2.
  • Vetorecht: Allen Statusgruppen (Lehrer, Schüler, Eltern) wird ein aufschiebendes Vetorecht eingeräumt, sollte diese Gruppe geschlossen überstimmt werden3.
  • Antragsrechte: Die Lehrerkonferenz, Schulelternvertretung und Schülervertretung haben explizite Antragsrechte an die Schulkonferenz.
  • Teilnahmeermöglichung: Allen Mitgliedern soll eine Teilnahme an den Sitzungen ermöglicht werden, wobei beispielsweise Prüfungszeiten berücksichtigt werden.
  • Hinzuziehung von Experten: Die Schulkonferenz kann zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte weitere Personen wie Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte oder Erzieher hinzuziehen.

Die Schulkonferenz spielt eine zentrale Rolle in der demokratischen Gestaltung des Schullebens an Thüringer Regelschulen. Sie bietet eine Plattform für den Austausch zwischen allen Beteiligten und trägt zur Entwicklung einer gemeinsamen Schulkultur bei. Allerdings ist zu beachten, dass in Thüringen die Schulkonferenz vornehmlich weiche Rechte der Beratung, Abstimmung und Empfehlung besitzt, während viele Entscheidungen durch den Schulleiter, die Lehrerkonferenz sowie die Klassen- und Fachkonferenzen getroffen werden

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

info@rs-kiliansberg.de

Sekretariat:

Frau Ivonne Rehdanz 

montags bis freitags 07:00 - 13:30 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Regelschule Am Kiliansberg Meiningen