Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. (Entscheidung des Klassenlehrers in Absprache mit Klassenkonferenz).
Bei Schülerinnen und Schülern, wo auf Beschluss der Klassenkonferenz eine Krankschreibung bereits vom ersten Tag beschlossen wurde, ist ebenfalls am ersten Tag mündlich in der Schule krankzumelden und bei Gesundung ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag der Krankmeldung vorzulegen!
Wenn das Kind die Schule wieder besuchen kann, dann muss eine schriftliche Entschuldigung mitgegeben werden.