Herzog Georg I von Sachsen-Meiningen

Herzog Georg I. von Sachsen-Meiningen, mit vollständigem Namen Georg Albrecht Wilhelm Erich Erbprinz zu Sachsen-Meiningen, war ein bedeutender Herrscher des Herzogtums Sachsen-Meiningen im 19. Jahrhundert. Er wurde am 4. Februar 1761 als ältester Sohn des Herzogs Anton Ulrich von Sachsen-Meiningen und seiner Frau Charlotte Amalie von Hessen-Philippsthal-Barchfeld geboren.

Georg I. übernahm die Herrschaft über das Herzogtum Sachsen-Meiningen im Jahr 1782, nach dem Tod seines Vaters. Er führte zahlreiche Reformen durch und prägte das Herzogtum in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. Unter seiner Herrschaft erlebte das Herzogtum Sachsen-Meiningen eine Phase des Aufschwungs und der Modernisierung.

Besonders bekannt ist Herzog Georg I. für seine Reformen im Bereich des Justizwesens. Er führte ein modernes Gerichtssystem ein, das auf dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz basierte. Zudem setzte er sich für die Abschaffung der Folter ein und stärkte die Rechte der Bürger.

Auch auf kulturellem Gebiet engagierte sich Herzog Georg I. stark. Er förderte die Entwicklung des Meininger Hoftheaters, das unter seiner Ägide zu einem renommierten Theaterensemble avancierte. Er führte innovative Inszenierungen ein und setzte sich für die künstlerische Qualität und Vielfalt ein.

Darüber hinaus interessierte sich Herzog Georg I. für die Wissenschaft und unterstützte Forschung und Bildung. Er war ein Förderer der Universität Jena und unterstützte verschiedene wissenschaftliche Projekte.

Herzog Georg I. von Sachsen-Meiningen regierte das Herzogtum bis zu seinem Tod am 24. Dezember 1803. Er hinterließ ein bedeutendes Erbe und wird als einer der progressivsten Herrscher seiner Zeit angesehen. Sein Wirken prägte nicht nur das Herzogtum Sachsen-Meiningen, sondern hatte auch überregionale Bedeutung für das deutsche Fürstentumswesen und die Reformbewegungen des 19. Jahrhunderts.

 

 

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