Regelschule

Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht, sie ist das Kernstück des Thüringer Schulwesens. Für den Übergang an die Regelschule ist ein spezieller Antrag der Eltern nicht notwendig. In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich. Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz (Vertreter der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte), wie der Unterricht organisiert wird. So ist einerseits weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch Trennung in Kurse ergänzt wird (integrative Organisationsform). Diese Organisationsform soll weiterentwickelt und gestärkt werden. Andererseits können die Regelschülerinnen und Regelschüler auch in Klassen unterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform).

Regelschülerinnen und Regelschüler erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Er kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.

Neben einer soliden Allgemeinbildung in den Pflichtfächern erhalten Regelschülerinnen und Regelschüler in Wahlpflichtfächern ab Klassenstufe 7 eine praxisnahe und ihre Neigungen berücksichtigende Orientierung für Leben und Beruf. Dabei arbeiten die Schulen mit der regionalen Wirtschaft zusammen, was von vielfältigen Projektarbeiten bis zu interessanten Betriebspraktika reicht.

Die meisten Regelschülerinnen und Regelschüler treten nach dem Haupt- oder Realschulabschluss in die Berufsausbildung ein und besuchen dabei eine berufsbildende Schule (Abschluss: Kammerprüfung und/oder Hochschulreife). Nähere Informationen zu dieser Schulart sind unter Berufsbildende Schulen zu finden. Geeigneten Regelschülerinnen und Regelschülern mit entsprechenden Notenvoraussetzungen steht mit dem Realschulabschluss nach Klassenstufe 10 der Übertritt an ein Gymnasium offen, wo sie nach drei weiteren Schuljahren das Abitur erwerben können. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem allgemeinen und einem beruflichen Gymnasium. Letzteres bietet als eine spezielle Form der berufsbildenden Schule neben der allgemeinen gymnasialen eine spezielle berufliche Bildung, die für einschlägige Studienrichtungen sehr nützlich sein kann.

Regelschule | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (thueringen.de)

 

Siebter Teil · Abschlüsse und Prüfungen an der Regelschule und in den Bildungsgängen der Regelschule an der Förderschule; Bescheinigung einer gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium

Staatliche Regelschule
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