Regelschülerinnen und Regelschüler erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Er kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.
Neben einer soliden Allgemeinbildung in den Pflichtfächern erhalten Regelschülerinnen und Regelschüler in Wahlpflichtfächern ab Klassenstufe 7 eine praxisnahe und ihre Neigungen berücksichtigende Orientierung für Leben und Beruf. Dabei arbeiten die Schulen mit der regionalen Wirtschaft zusammen, was von vielfältigen Projektarbeiten bis zu interessanten Betriebspraktika reicht.
Die meisten Regelschülerinnen und Regelschüler treten nach dem Haupt- oder Realschulabschluss in die Berufsausbildung ein und besuchen dabei eine berufsbildende Schule (Abschluss: Kammerprüfung und/oder Hochschulreife). Nähere Informationen zu dieser Schulart sind unter Berufsbildende Schulen zu finden. Geeigneten Regelschülerinnen und Regelschülern mit entsprechenden Notenvoraussetzungen steht mit dem Realschulabschluss nach Klassenstufe 10 der Übertritt an ein Gymnasium offen, wo sie nach drei weiteren Schuljahren das Abitur erwerben können. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem allgemeinen und einem beruflichen Gymnasium. Letzteres bietet als eine spezielle Form der berufsbildenden Schule neben der allgemeinen gymnasialen eine spezielle berufliche Bildung, die für einschlägige Studienrichtungen sehr nützlich sein kann.
Regelschule | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (thueringen.de)