6. Jahrgang/Übertrittsvoraussetzungen ans Gymnasium

Nach Abschluss der 5., 6. oder 10. Jahrgangsstufe ist nach der Thüringer Schulordnung ein Übertritt an das Gymnasium möglich.

 

1. Kriterium: Hat der Schüler im Schulhalbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch) jeweils mindestens die Note "Gut", so ist ein Übertritt ans Gymnasium möglich.

 

2. Kriterium: Entspricht der Leistungsstand in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch dieser Übertrittsvoraussetzung nicht , so ist für den Übertritt ans Gymnasium eine Empfehlung für den gymnasialen Bildungsweg, die von der Klassenkonferenz ausgesprochen wird, notwendig. 

 

3. Kriterium: Wird durch die Klassenkonferenz keine Empfehlung ausgesprochen, so muss sich der Schüler einer Aufnahmeprüfung (dreitägiger Probeunterricht) am Gymnasium unterziehen.

 

 

 

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

info@rs-kiliansberg.de

Sekretariat:

Frau Ivonne Rehdanz 

montags bis freitags 07:00 - 13:30 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Regelschule Am Kiliansberg Meiningen