Nach Abschluss der 5., 6. oder 10. Jahrgangsstufe ist nach der Thüringer Schulordnung ein Übertritt an das Gymnasium möglich.
1. Kriterium: Hat der Schüler im Schulhalbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch) jeweils mindestens die Note "Gut", so ist ein Übertritt ans Gymnasium möglich.
2. Kriterium: Entspricht der Leistungsstand in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch dieser Übertrittsvoraussetzung nicht , so ist für den Übertritt ans Gymnasium eine Empfehlung für den gymnasialen Bildungsweg, die von der Klassenkonferenz ausgesprochen wird, notwendig.
3. Kriterium: Wird durch die Klassenkonferenz keine Empfehlung ausgesprochen, so muss sich der Schüler einer Aufnahmeprüfung (dreitägiger Probeunterricht) am Gymnasium unterziehen.