Nach Abschluss der 5., 6. oder 10. Jahrgangsstufe ist nach der Thüringer Schulordnung ein Übertritt an das Gymnasium möglich.
Hat der Schüler im Schulhalbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch) jeweils mindestens die Note "Gut", so ist ein Übertritt ans Gymnasium möglich.
Entspricht der Leistungsstand in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch dieser Übertrittsvoraussetzung nicht , so ist für den Übertritt ans Gymnasium eine Empfehlung für den gymnasialen Bildungsweg, die von der Klassenkonferenz ausgesprochen wird, notwendig.
Wird durch die Klassenkonferenz keine Empfehlung ausgesprochen, so muss sich der Schüler einer Aufnahmeprüfung (dreitägiger Probeunterricht) am Gymnasium unterziehen.