3 Regeln für einen erfolgreichen Unterricht

- Ich habe das Recht ungestört zu lernen.

- Ich muss stets die Rechte der Anderen beachten.

- Meine Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten.

Thüringer Schulordnung -                                                § 4 Teilnahme und Mitarbeitspflicht 

(1) Jeder Schüler hat die Pflicht, am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen (§ 23 Abs. 1 ThürSchulG). Er hat insbesondere die Pflicht, pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen. Er hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. Der Schulleiter, die Lehrer und die Eltern überwachen den Schulbesuch.

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

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Sekretariat:

Frau Ivonne Rehdanz 

montags bis freitags 07:00 - 13:30 Uhr

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