8. Jahrgang/Schulendjahr/Einstufung

- Am Ende des 6. Jahrgangs erfolgte eine Einstufung in den Unterrichtsfächern Englisch und Mathematik.

- Zu Beginn des 7. Jahrgangs werden Schülerinnen und Schüler gemäß eines Hauptschul- oder Realschulniveaus unterrichtet und bewertet.

- Das am Ende des 6. Jahrgangs erreichte Hauptschulniveau (Kurs I) bzw. Realschulniveau (Kurs II) in den Unterrichtsfächern Englisch und Mathematik stellt die erste Einstufungsphase dar, eine zweite folgt am Ende des 8. Jahrgangs in den Unterrichtsfächern Deutsch und Physik.

- Im 7. und 8. Jahrgang sind Umstufungen in den Unterrichtsfächern Englisch und Mathematik zum Schulhalbjahr und Schulendjahr möglich.

 

Weitere Informationen im Überblick erhalten Sie unter:

 

> 6. Jahrgang/Schulendjahr/Einstufung

> 7. Jahrgang/Schulhalbjahr/Umstufung

> 8. Jahrgang/Schulhalbjahr/Umstufung

> 8. Jahrgang/Schulendjahr/Einstufung

Vorgehensweise der Hauptschul- oder Realschulniveau-Empfehlung:

 

- Die Unterrichtsfächer Englisch und Mathematik werden ab dem 7. Jahrgang als profilierte Kurse (Hauptschul- oder Realschulniveau) angeboten.

- Vor Umstufungen berät die Schule die betroffenen Schüler und Eltern.

- Die Klassenkonferenz spricht betreffenden Schülern eine mögliche Umstufungs-Empfehlung für die Unterrichtsfächer Englisch und Mathematik aus.

- Die Entscheidung der Klassenkonferenz geht den Eltern in schriftlicher Form spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien zu.

- Sind Eltern mit der Ein- oder Umstufung nicht einverstanden, entscheidet die Klassenkonferenz nach erneuter Prüfung.

- Eine Empfehlung für das Realschulniveau ist möglich, sollte der Schüler mindestens die Note "Gut" (Note 2) im Unterrichtsfach Englisch und/oder Mathematik im Hauptschulniveau (I) erreicht haben. 

- Die Empfehlung kann auch dann erteilt werden, wenn dies unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens und des Leistungswillens des Schülers gerechtfertigt ist.

 

 

- Kriterium für Umstufung vom Hauptschulniveau (Kurs I) ins Realschulniveau (II): Englisch und Mathematik

 

Noten: "Sehr Gut" (1), "Gut" (2) im Hauptschulniveau (I) = Realschulniveau-Empfehlung (II) im Unterrichtsfach Englisch

Noten: "Sehr Gut" (1), "Gut" (2) im Hauptschulniveau (I) = Realschulniveau-Empfehlung (II) im Unterrichtsfach Mathematik 

 

Anm.: Die Klassenkonferenz ist rechtlich dazu befähigt, dem Schüler aufgrund seines

Leistungsvermögens, des Leistungswillens und der Schülerpersönlichkeit eine Realschulniveau-Empfehlung (II) auszusprechen.

 

 

- Kriterien für Umstufung vom Realschulniveau (Kurs II) ins Hauptschulniveau (I): Englisch und Mathematik

 

Noten: "Ausreichend" (4), "Mangelhaft" (5) oder "Ungenügend" (6) im Realschulniveau (II) im Unterrichtsfach Englisch

Noten: "Ausreichend" (4), "Mangelhaft" (5) oder "Ungenügend" (6) im Realschulniveau (II) im Unterrichtsfach Mathematik  

- Kriterien für eine Hauptschulniveau-Empfehlung (Kurs I): Deutsch und Physik

 

Noten: "Ausreichend" (4), "Mangelhaft" (5) oder "Ungenügend" (6) = Hauptschulniveau-Empfehlung (I) im Unterrichtsfach Deutsch

Noten: "Ausreichend" (4), "Mangelhaft" (5) oder "Ungenügend" (6) = Hauptschulniveau-Empfehlung (I) im Unterrichtsfach Physik 

 

Anm.: Die Klassenkonferenz ist rechtlich dazu befähigt, dem Schüler aufgrund seines

Leistungsvermögens, des Leistungswillens und der Schülerpersönlichkeit eine Realschulniveau-Empfehlung (II) auszusprechen.

 

 

- Kriterien für eine Realschulniveau-Empfehlung (Kurs II): Deutsch und Physik

 

Noten: "Sehr Gut" (1), "Gut" (2) oder "Befriedigend" (3) = Realschulniveau-Empfehlung (II) durch die Klassenkonferenz in Deutsch

Noten: "Sehr Gut" (1), "Gut" (2) oder "Befriedigend" (3) = Realschulniveau-Empfehlung (II) durch die Klassenkonferenz in Physik  

Einstufung

Einstufung in Kurse oder Klassen des Hauptschul- oder Realschulzweiges der Regelschule ab dem 9. Jahrgang:

Englisch Mathematik Deutsch Physik  Besuch eines bzw. einer ...  
Hauptschule (Kurs I) Hauptschule (Kurs I) Hauptschule (Kurs I) Hauptschule (Kurs I) Hauptschulkurs bzw. -klasse  
           
Hauptschule (Kurs I) Hauptschule (Kurs I) Hauptschule (Kurs I) Realschule (Kurs II) Hauptschulkurs bzw. -klasse  
           
Hauptschule (Kurs I) Hauptschule (Kurs I) Realschule (Kurs II) Realschule (Kurs II)

Hauptschulkurs bzw. -klasse

Realschulkurs bzw. -klasse 

 

           
Hauptschule (Kurs I) Realschule (Kurs II) Realschule (Kurs II) Realschule (Kurs II) Realschulkurs bzw. -klasse   
           
Realschule (Kurs II) Realschule (Kurs II) Realschule (Kurs II) Realschule (Kurs II) Realschulkurs bzw. -klasse   

 

Rechtliche Grundlage gemäß Thüringer Schulordnung

§ 54 Einstufung und Umstufung in der Regelschule und in den Bildungsgängen der Regelschule an der Förderschule

 

(1) Für die Einstufung in die nach § 45 Abs. 2 unterschiedlich profilierten Kurse oder Klassen in den genannten Fächern spricht die Klassenkonferenz für jeden Schüler eine Empfehlung aus, die den Eltern spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien mitgeteilt wird.

 

(2) Die Empfehlung für Kurs II wird erteilt, wenn der Schüler in dem betreffenden Fach mindestens die Note “befriedigend” erreicht hat. Abweichend von Satz 1 kann die Empfehlung auch dann erteilt werden, wenn dies unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens und des Leistungswillens des Schülers gerechtfertigt ist.

 

(3) Ein Schüler kann im Einvernehmen mit den Eltern jeweils zum Ende des Schul- oder des Schulhalbjahres der Klassenstufen 7 und 8 auf Beschluss der Klassenkonferenz in einen Kurs II umgestuft werden, wenn er in dem jeweiligen Fach mindestens die Note “gut” erreicht hat. Abweichend von Satz 1 kann eine Umstufung auch dann erfolgen, wenn dies unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens und des Leistungswillens des Schülers gerechtfertigt ist.

 

(4) Ein Schüler wird bis zum Ende der Klassenstufe 8 jeweils zum Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres in einen Kurs I umgestuft, wenn er in dem jeweiligen Fach die Note “ungenügend” erreicht hat, unter Berücksichtigung des Lernverhaltens des Schülers in der Regel, wenn der Schüler in dem jeweiligen Fach die Note “mangelhaft” erreicht hat oder wenn die Eltern dies wünschen.

 

(5) Vor der Ein- oder Umstufung berät die Schule die betroffenen Schüler und Eltern. Sind die Eltern mit der Ein- oder Umstufung nicht einverstanden, entscheidet die Klassenkonferenz nach erneuter Überprüfung.

 

(6) Wird auf Beschluss der Schulkonferenz nach § 38 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ThürSchulG zu Beginn der Klassenstufe 9 die Differenzierung in Kurse durch die Unterrichtung in Klassen ersetzt, werden Schüler in die Klasse, die auf den Erwerb des Realschulabschlusses vorbereitet, eingestuft, wenn sie nach Absatz 1 in drei Fächern in Kurs II eingestuft worden sind. gültig ab 1. August 2021 45

 

(7) Die Aufnahme in die Klassenstufe 7 der Praxisklasse oder in den integrativen Praxisunterricht erfolgt, wenn aufgrund der bisher gezeigten Leistungen des Schülers anzunehmen ist, dass er nach dieser praxisbezogenen Förderung erfolgreich zu einem Abschluss der Regelschule hingeführt werden kann; die Entscheidung erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 2 oder 3 ThürSchulG.

 

(8) Auf Antrag der Eltern, der spätestens eine Woche nach Ausgabe des Zeugnisses zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 9 zu stellen ist, absolvieren Schüler die individuelle Abschlussphase in zwei Jahren nach der Rahmenstundentafel der Anlage 2a. Nach erfolgreichem Besuch des zweiten Schulbesuchsjahrs der individuellen Abschlussphase erwerben die Schüler bei Erfüllung der Versetzungsbedingungen nach § 51 Abs. 1 und 2 den Hauptschulabschluss. In das zweite Schulbesuchsjahr der individuellen Abschlussphase erfolgt keine Versetzungsentscheidung.

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

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Sekretariat:

Frau Ivonne Rehdanz 

montags bis freitags 07:00 - 13:30 Uhr

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