Lernen am anderen Ort

"Lernen am anderen Ort" ist ein wichtiges Konzept für Thüringer Regelschulen, das darauf abzielt, den Schülern Bildungserfahrungen außerhalb des traditionellen Schulumfelds zu ermöglichen. Es umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die den Unterricht ergänzen und bereichern:

  1. Unterrichtsgänge und Exkursionen
  2. Studienfahrten und Wandertage
  3. Schullandheimaufenthalte
  4. Klassen-, Kurs- und Gruppenfahrten
  5. Teilnahme an Wettbewerben
  6. Schülerbetriebspraktika
  7. Besuche von Gedenkstätten, Museen, Schlössern und Naturparks
  8. Aktivitäten in Schülerforschungszentren

 

Diese Veranstaltungen sind für alle Schüler der betreffenden Lerngruppe verbindlich und müssen einen direkten Bezug zum schulischen Lernen aufweisen. Sie sind in das weitere schulische und unterrichtliche Geschehen eingebettet und dienen der Vermittlung von Kenntnissen sowie der Entwicklung von Kompetenzen in authentischen Kontexten. Das Thüringer Bildungsministerium unterstützt diese Initiative durch eine vereinfachte Kostenerstattung für den Besuch bestimmter außerschulischer Lernorte. Schulen können im Vorfeld Anträge stellen, um Kosten für Fahrten zu ausgewählten Gedenkstätten, Museen, Schlössern, Naturparks und Schülerforschungszentren erstattet zu bekommenDie Einbeziehung außerschulischer Lernorte ist in den Thüringer Fachlehrplänen verbindlich festgeschrieben. Sie fordern die "tätige Auseinandersetzung mit Fachinhalten" zur Entwicklung von Kompetenzen sowohl im Unterricht als auch an außerschulischen Lernorten

 

Ziele des "Lernens am anderen Ort" sind:

  1. Anwendung und Vertiefung von in der Schule erworbenen Kompetenzen in lebensnahen Situationen
  2. Nutzung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus außerschulischen Lernorten für schulisches Lernen
  3. Förderung von lebensbegleitendem und aktivem Lernen
  4. Stärkung der Eigenverantwortung der Schüler
  5. Einbeziehung der Lebenswelt und Erfahrungsräume der Schüler
  6. Beitrag zum kumulativen Kompetenzerwerb

 

Das Konzept erfordert eine Veränderung der Rollen von Lehrenden und Lernenden sowie hohe Ansprüche an didaktisch-methodische Konzeptionen. Es zielt darauf ab, die Qualität des Lernens zu verbessern und den Schülern einen multiperspektivischen Blick auf die Lerninhalte zu ermöglichen

 

Für die Durchführung von "Lernen am anderen Ort" gelten folgende Regelungen:

  1. Die Aktivitäten müssen von der Schulkonferenz und dem Schulleiter genehmigt werden.
  2. Die Gesamtfinanzierung muss vor Beginn der Maßnahme sichergestellt sein.
  3. Auslandsreisen benötigen zusätzlich die Genehmigung des Staatlichen Schulamts.

 

Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) bietet im Thüringer Schulportal unterstützende Angebote zum Thema "Außerschulische Lernorte" an, um Lehrkräfte bei der Planung und Durchführung zu unterstützen

 

 

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

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Sekretariat:

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