Erster Abschnitt Abschlüsse und Prüfungen an der Regelschule und in den Bildungsgängen der Regelschule an der Förderschule; Bescheinigung einer gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium

Hauptschulabschluss

- Versetzungsbedingungen der Regelschule am Ende der 9. Jahrgangsstufe erfüllt

- Versetzungsbedingungen der Bildungsgänge der Regelschule an der Förderschule

§ 62 Hauptschulabschluss und gleichwertiger Hauptschulabschluss 

Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer am Ende der Klassenstufe 9 der Regelschule oder der Bildungsgänge der Regelschule an der Förderschule den Versetzungsbedingungen nach § 51 Abs. 1 und 2 genügt. Schülern des Gymnasiums wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 9 den Versetzungsbedingungen nach § 51 Abs. 1 und 2 genügen.

Staatliche Regelschule
"Am Kiliansberg" Meiningen
 
Jerusalemer Straße 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693/75233
Telefax: 03693/476710

info@rs-kiliansberg.de

Sekretariat:

Frau Ivonne Rehdanz 

montags bis freitags 07:00 - 13:30 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Regelschule Am Kiliansberg Meiningen