Alle Schülerinnen und Schüler halten sich an die Regeln der Handyordnung
- Das Handy wird von jedem Schüler zu jeder Unterrichtsstunde in die dafür vorgesehenen Handyorganiser im
Unterrichtsraum gelegt. Die Schüler nehmen ihr Handy selbstständig am Ende der Stunde wieder heraus.
- Das Handy darf während der Pausen, die mind. 15 Minuten dauern, verwendet werden: Hofpause und
Freistunden
- Bei Tonwiedergabe sind immer Kopfhörer zu benutzen.
- Das Handy darf nach Zustimmung der Fachlehrer im Unterricht nur für fachbezogene Inhalte verwendet werden.
- Bei Verstoß gegen die Handyordnung kann eine Ordnungsmaßnahme entsprechend § 51 der Thüringer Schulordnung verhängt
werden.
- Aufnahmen (Foto/Video) von Personen ohne deren Zustimmung sind verboten.
- Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, wird von der
Schulleitung die Polizei umgehend informiert.
- Lehrkräfte sind Vorbilder und sollten die Nutzung ihres privaten Handys möglichst auf die Pausen
beschränken
- Die Sorgeberechtigten werden mittels Elternbrief über die neue Handyordnung informiert und bestätigen mit Ihrer
Unterschrift die Handyordnung und geben ihre Zustimmung zur Umsetzung.
- Verweigert ein Schüler nach mehrmaligen Verstößen die Abgabe des Handys, werden umgehend die Eltern benachrichtigt und
eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen.